Erinnern an die Überlebenden des KZ Ravensbrück
Ende September dieses Jahres führte die Gedenkstättenfahrt des Freundeskreises KZ-Gedenkstätte Neuengamme e.V. in die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück. Zwischen 1939 und 1945 stand hier das größte Frauenkonzentrationslager auf deutschem Boden. Beim Rundgang über das Gelände sah ich in der Ferne an einer Mauer – sie grenzt an den dahinter liegenden großen Gedenkplatz am Ufer des Schwedtsees – drei weiße Tafeln oder Schilder. Ich ging näher heran und stellte fest, dass dies offensichtlich der Ort ist, an welchem an die Überlebenden des KZ Ravensbrück erinnert wird.
Gegen das Vergessen, für ein aktives Erinnern
Ein wenig verloren hängen die drei Gedenktafeln an der langen Mauer, eine Skulptur, den halben Oberkörper eines wohl jungen Mannes darstellend, steht davor. Die Aufschrift „Wir haben nicht überlebt, um Opfer zu bleiben“ macht deutlich, dass die vier ehemaligen Häftlinge, an die hier erinnert wird, nicht in der Opferrolle verharren wollten, sondern aktiv für Aufklärung und gegen das Vergessen kämpften, indem sie Zeugnis ablegten.
Eigeninitiative von Angehörigen ehemaliger Häftlinge
Wie geht die Gedenkstätte Ravensbrück mit der Erinnerung an die inzwischen verstorbenen Überlebenden um? Das wollte ich genauer wissen, denn unsere Arbeitsgruppe „Sichtbarmachung der Namen von Überlebenden an einem Ort in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme“arbeitet ja am gleichen Thema.
Ich hatte vor ein paar Tagen die Gelegenheit, Dr. Matthias Heyl, den Leiter des pädagogischen Dienstes, der uns im September auch geführt hatte, noch mal dazu zu befragen. Dabei erfuhr ich Folgendes: Die Gedenkstätte stellte den Platz an der Mauer zur Verfügung, nachdem der Wunsch nach einem Erinnerungsort an sie herangetragen worden war. Sie reagiert nur auf entsprechende Anfragen, wird also nicht selbst aktiv in dieser Sache.
Vorraussetzungen für die Sichtbarmachung eines Namens
Hinsichtlich der Gestaltung werden keine Vorgaben gemacht, wohl aber inhaltlich: der Text soll in der jeweiligen Landessprache und in Deutsch abgefasst und muss historisch korrekt sein. Diejenigen, die auf diese Weise erinnern wollen (Familien, Verbände o.a.) müssen mit vollem Namen und Datum benannt sein. Die Entscheidung darüber, ob die Erinnerungstafel angebracht werden darf, trifft zum einen der Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten (hier sind u.a. die verschiedenen nationalen Überlebendenverbände vertreten), zum anderen die Fachkommission ( u.a. mit Historikern besetzt).
Sichtbarmachung der Namen der Überlebenden des KZ Neuengamme
Unsere kleine Arbeitsgruppe in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme hat sich ja im Rahmen des Forums ‚Zukunft der Erinnerung’ gebildet, bei dem die Frage der Weitergabe der Erinnerung an die nächsten Generationen ein zentraler Punkt war und weiterhin ist. Der Ort der Erinnerung auch an Überlebende des KZ Neuengamme wird einerseits ein Angebot für solche Familien sein, die sich schon intensiv mit der Verfolgungsgeschichte eines Angehörigen zu dessen Lebzeiten auseinandergesetzt haben.
Darüber hinaus jedoch könnten sich auch betroffene Familien, bei denen das bislang kaum oder gar nicht Thema war, auf den Weg machen und recherchieren mit dem Ziel, an einen Überlebenden aus der Familie auf dem Gedenkstättengelände zu erinnern. Damit würde dann auch eine Verbindung der Gedenkstätte zu den nächsten Generationen entstehen können.
Helfen Sie uns, an alle Häftlinge des KZ Neuengamme zu erinnern!
Hierfür muss noch viel Informationsarbeit geleistet werden. Wir brauchen dabei noch Unterstützung.Vielleicht haben Sie Interesse mitzuarbeiten? Schreiben Sie eine E-Mail an info@rfhabnc.org. Sie erhalten umgehend Informationen zu den nächsten Sitzungen der AG Sichtbarmachung.