Von 2021 bis 2025 haben wir in einem soziologischen Mehrgenerationen-Forschungsprojekt die Auswirkungen der Verfolgung des nationalsozialistischen Regimes auf Familiengedächtnisse und Biographien der Nachkommen stigmatisierter Opfer in Österreich und Deutschland untersucht. Die Opfergruppierungen, mit denen wir uns beschäftigt haben, sind in unterschiedlicher Weise im Nationalsozialismus verfolgt worden: Sie wurden vom NS-Regime sozialrassistisch als „Berufsverbrecher“ und „Asoziale“ etikettiert1, deportiert und ermordet, aufgrund ihrer (zugeschriebenen) Sexualität als homosexuelle Männer verurteilt und verfolgt oder weil sie sich der Kriegsteilnahme und der Mitwirkung an den Verbrechen der Wehrmacht als Deserteure entzogen oder als Mitglieder von Jehovas Zeugen Ziel der Verfolgung waren.
Die Auswirkungen von erinnerungspolitischer Marginalisierung und den Erfahrungen von Scham und Stigmatisierung
So unterschiedlich die Verfolgungserfahrungen dieser Gruppierungen sind, gemeinsam ist ihnen, dass sie erst sehr spät als NS-Opfer offiziell anerkannt wurden und ihnen gesellschaftliche Anerkennung bis heute verweigert wurde. Im Unterschied zu anderen Verfolgtengruppierungen verfügten sie über keine Opfer- und Überlebendenverbände oder wurden von diesen gar aktiv ausgeschlossen (vgl. Kranebitter/Lieske 2022; Lautmann 2008). Für die Überlebenden bedeutete dies, dass ihre Verfolgungsvergangenheiten weder öffentlich noch im Kontext der Überlebenden- und Opferverbände erinnert wurden. Stattdessen waren sie mit einer Erinnerungskultur konfrontiert, die ihre Verfolgungserfahrung verleugnete. Ihre Vergangenheit wurde nicht Teil kollektiver Gedächtnisse2. Dies ist von enormer Relevanz, denn in gedächtnissoziologischen Ansätzen wird davon ausgegangen, dass ein Vergessen der Vergangenheit einsetzt und eine (erneute) Zuwendung zur Vergangenheit äußerst erschwert wird, wenn kollektive Gedächtnisse fehlen. Jeder Mensch ist in seinem Leben in mehrere kollektive Kontexte eingebunden und bezieht sich damit in seinem und ihrem Erinnern auf verschiedene kollektive Gedächtnisse. Unserer Forschung zeigt, dass sich die Nachkommen kaum in anerkennender Weise der Vergangenheit ihrer verfolgten Angehörigen zuwenden können, wenn dominante Gedächtnisse – wie etwa das nationale Gedächtnis – die Vergangenheit nicht integrieren und auch keine anderen kollektiven Gedächtnisse, wie z.B. die der Opferverbände, zur Verfügung stehen.
Hinzu kommt die Erfahrung der sozialen Scham (Neckel 1993), insbesondere auch nach 1945. Soziale Scham erleben Menschen nicht, weil sie etwas ‚Falsches‘ oder ‚Verwerfliches‘ getan haben, sondern weil sie aufgrund ihres Seins und ihrer gesellschaftlichen Positionierung beschämt werden. Gründe für das Erleben von Scham waren u.a. die andauernde Zuschreibung von „Asozialität“ aufgrund der sozialen Herkunft bzw. die gesellschaftliche Positionierung der Deserteure als „Verräter“ und „Kameradenmörder“ oder die anhaltende Kriminalisierung und Stigmatisierung von Homosexualität. Die Erfahrung der sozialen Scham hat neben den verleugnenden Erinnerungsdiskursen – so unser allgemeiner Befund – eine enorme Wirkmächtigkeit in Bezug darauf, was und wie in den Familien erinnert wird und was nicht.
Ziel des Projektes war es einerseits herauszufinden, wie unter diesen Bedingungen anhaltender Stigmatisierung und massiver erinnerungspolitischer Marginalisierung in den betroffenen Familien an die Verfolgung und die verfolgten Familienmitglieder erinnert wird. Wir sprechen hier von Familiengedächtnissen, die in familialen Dialogen hergestellt und verändert werden und die als ein kollektives kommunikatives Gedächtnis verstanden werden können. Andererseits interessierte uns, welche intergenerationalen Auswirkungen die NS-Verfolgung auf die Lebensverläufe der Nachkommen und die Familiendynamiken hat. Um dies herauszuarbeiten, führten wir biographisch-narrative Interviews mit Nachkommen, in denen die Interviewten ihre Lebens- und Familiengeschichten frei erzählen konnten. Wir sprachen in fast allen Familien mit mehreren Personen aus verschiedenen Generationen. Es waren Personen, die bereits begonnen hatten, sich mit der familialen Verfolgungsgeschichte auseinanderzusetzen und denen die Verfolgung(sgründe) bekannt waren. Manche unserer Interviewpartner*innen sind erinnerungspolitisch aktiv, andere sind es nicht, manche sprachen überhaupt zum ersten Mal außerhalb ihrer Familien darüber. Unser Sample umfasst Interviews mit 46 Personen aus 21 Familien.
Wie in Familien von stigmatisierten NS-Opfern an die Verfolgung und die Verfolgten erinnert wird
Im Folgenden geben wir einen knappen Einblick in unsere Ergebnisse und stellen dar, wie in den Familien der unterschiedlichen NS-Opfergruppierungen an die Verfolgung erinnert wird und in welchem gesellschaftlichen und diskursiven Kontext die Familienerinnerungen stehen.
In Familien von als „Berufsverbrecher“ und als „Asoziale“ Verfolgten werden die Verfolgten von den Nachkommen kaum als Teil eines NS-Opferkollektivs erinnert. Die Verfolgung wird in den Interviews selten als sozialrassistische3 Verfolgung erinnert. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass die Familien soziale Scham im Kontext der (ehemals) subproletarischen Lebensverhältnisse erlebt haben und die Erfahrung von Beschämung über Generationen hinweg ‚weitergegeben‘ wurde. Die Frage nach der „Schuld“ der Verfolgten an ihrer Verfolgung ist eine zentrale Frage der von uns interviewten Nachkommen; diese Frage beruht auf einem gesellschaftlich getragenen Täterverdacht gegenüber den Verfolgten, der sie verdächtigt, etwas getan zu haben, was ihre Deportation rechtfertigte. Das NS-Unrechtssystem wird dabei nicht in Frage gestellt. Der familiale Dialog ist auch heute noch von abwertenden und sozialrassistischen Konstruktionen von „Asozialität“ und „Kriminalität“ durchdrungen; hier zeigt sich eine ungebrochene Kontinuität von Zuschreibung auf der alltäglichen Ebene und die Wirkmächtigkeit des öffentlichen Diskurses über diese Verfolgtengruppierungen. Mit diesen Zuschreibungen sind erbbiologische Deutungsmuster eng verknüpft; für manche Nachkommen stellt sich die Frage, was sie ‚geerbt‘ haben. Die Folge ist, dass diese Opfer nicht nur im öffentlichen Erinnerungsdiskurs nicht erinnert werden, sondern auch in der eigenen Familienerzählung selten als NS-Opfer gelten. Dies ist insbesondere in den Familien der Fall, wo es NS-Täter*innen und NS-Opfer in derselben Familie gibt – diese Familienkonstellation ist eher die Regel als die Ausnahme. Dies hat zur Folge, dass das erfahrene Leid und das massive Unrecht der Verfolgung in den Familien kaum thematisiert werden. Insgesamt zeigt sich, wie problematisch die Verfolgungsvergangenheit bis heute ist und eine anerkennende Zuwendung für die Nachkommen äußerst schwierig ist.
Bei Jehovas Zeugen zeigen unsere empirischen Befunde ein anderes Muster. Jehovas Zeugen wurden zur Kontrastierung ins Sample aufgenommen, da sie im Gegensatz zu den anderen Gruppierungen über eine starke Gruppenzugehörigkeit und darüber über ein kollektives Gedächtnis verfügen. Das bedeutet: innerhalb der Religionsgemeinschaft wird die Verfolgung erinnert. Aber auch sie stellen im öffentlichen Erinnerungsdiskurs eine marginalisierte Gruppe dar und waren und sind bis heute als geschlossene religiöse Gruppe mit Abwertungen konfrontiert. Unsere Befunde zeigen, dass das kollektive Gedächtnis der religiösen Gruppe für die Erinnerungsstrukturen in den Familien sehr wichtig ist. Bei Nachkommen, die selbst Teil der Religionsgemeinschaft sind, wirkt sich das starke Selbstbild von Jehovas Zeugen so aus, dass die Interviewten über sich selbst und ihre Familiengeschichte fast ausschließlich in Referenz zur Religionsgemeinschaft sprechen: Die Verfolgungsgeschichte der Familie geht im kollektiven Gedächtnis der Religionsgemeinschaft auf. Dies führt dazu, dass das eigene und familiale Leid und die erlittene Gewalt kaum thematisiert werden, obwohl bei dieser Verfolgtengruppierung meist die gesamte Familie von Verfolgungsmaßnahmen betroffen war. Einen zentralen Teil des Familiengedächtnisses nimmt indessen Standhaftigkeit ein; dies meint, auch unter den Bedingungen von Verfolgung und Todesbedrohung den Glauben und die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft nicht aufzugeben. Standhaftigkeit ist bei Jehovas Zeugen bis heute ein wichtiger Aspekt des religiösen Diskurses und der Erinnerungen an den NS. Die Verfolgung im NS ist dabei ‚nur‘ eine Verfolgungserfahrung unter vielen, die in der Religionsgemeinschaft erinnert wird, da Jehovas Zeugen auch in anderen Ländern verfolgt wurden und werden. Auch dies ist ein Grund, warum die NS-Verfolgungsgeschichte der eigenen Familie nur begrenzt erinnert wird.
Die empirischen Befunde hinsichtlich der als homosexuell verfolgten Männer beziehen sich auf Nachkommen, die sich selbst nicht oder nur randständig einer LGBTIQ-Gruppe zugehörig fühlen oder keinem Opfer- und Überlebendenverband angehören. Dies ist auch deshalb bedeutend, da die in der Lesben- und Schwulenbewegung ab den 1970er Jahren entstandenen Communities ein kollektives (Gegen-)Gedächtnis ausbildeten, in dem die Verfolgung im NS erinnert wird und in denen aktiv Erinnerungsarbeit betrieben wird. Die aufwertenden Erinnerungsnarrative dieser Gruppen kollidieren jedoch teils stark mit den Erfahrungen der Nachkommen, wie unsere Interviews zeigen. In den von uns interviewten Familien, in denen die Verfolgten überlebt haben, sind die Erinnerungen der Nachkommen sehr ambivalent: So wirkt der erinnerungspolitische Diskurs um homosexuelle und LGBTIQ-Opfer, in dem die Verfolgung anerkannt wird, einerseits unterstützend für die Thematisierung der eigenen Lebens- und Familiengeschichte. Andererseits haben manche Nachkommen unter den verfolgten Vorfahren sehr gelitten, so dass sich ihre eigenen Leiderfahrungen für sie nur schwer mit den aufwertenden Erinnerungsnarrativen in Einklang bringen lassen. In Familien, in denen die Verfolgten ermordet wurden und die Nachkommen keine eigenen Erfahrungen mit den Verfolgten gemacht haben, zeigt sich etwas anderes: Hier dominieren Fragen nach Schuld. Es stellt sich sowohl die Frage, ob die eigene Familie vor der Verfolgung hätte schützen können, als auch, ob die als homosexuell Verfolgten selbst (Missbrauchs-)Täter waren. Hier wird deutlich, wie sich das Etikett von „Unzucht“ und eine Verbindung mit Pädophilie und Sodomie bis heute auswirken.
Bei Nachkommen von Wehrmachtsdeserteuren zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen deutschen und österreichischen Fällen, da in den Ländern die öffentlichen Diskurse differieren. In Deutschland eröffnete ein idealisierender Diskurs um Desertion innerhalb der Friedensbewegung Anschlüsse an positive Deutungen, während in Österreich jahrzehntelang Deserteure als „Feiglinge“ stigmatisiert wurden. Insbesondere diese nach 1945 weiterhin erfahrene Stigmatisierung löste bei Kindern und Enkelkindern soziale Scham aus, die sich auf den familialen Dialog und das kommunikative Gedächtnis der Familie auswirkt: es wird nicht über die Desertion gesprochen und Schweigen bestimmt den familialen Dialog. Die späte staatliche Anerkennung als Opfer der NS-Militärjustiz (in Österreich im Jahr 2005) wird im familialen Dialog latent verhandelt, und zwar mit der Frage, ob man stolz sein „darf“. Desertion kann von den Angehörigen nur mit Mühe als widerständiges Handeln verstanden werden. In Familien, in denen die Desertierten verraten wurden, wird eine Frage zentral verhandelt: Wer hat den Angehörigen verraten. In unserem Sample wussten die Deserteure, die überlebt haben, wer sie verraten hat, und sie gaben dieses Wissen in der Familie an einzelne Personen weiter, die zugleich den Auftrag erhielten, es nicht zu erzählen. Wir können sehen, dass das Wissen um den „Verrat“ bis heute Familiengeheimnisse und das kommunikative Familiengedächtnis strukturiert, als auch die Beziehungen zwischen Wissenden und Nichtwissenden über Generationen hinweg. Wissende verbleiben in engen Loyalitätsbeziehungen zum desertierten Angehörigen und tendieren zur Idealisierung. Insbesondere Nichtwissende müssen Vermutung anstellen und Phantasien über das Geschehen entwickeln.
Fazit: Wie herausfordernd es sein kann die eigene Familiengeschichte zu erzählen, wenn es (noch) keine kollektiven Gedächtnisse gibt
Ein zentrales Ergebnis unseres Projektes ist, dass das Fehlen kollektiver Gedächtnisse, anhand derer das erfahrene Leid, das Unrecht und die Verfolgung erinnert werden kann, auch die Interviewsituation prägt: Die Nachkommen ringen im Gespräch um erste erinnerungspolitische Narrative, weil es bislang kaum öffentliche Deutungsangebote gibt. Die gemeinsame Herstellung eines Narrativs ist ein Kernbestandteil der Forschungsbeziehung mit Nachkommen stigmatisierter NS-Opfergruppen. Etwas anders verhält es sich bei Jehovas Zeugen, wo das starke kollektive Gedächtnis der Religionsgemeinschaft die Interviews strukturiert. Diskursanalysen zu den Debatten im Deutschen Bundestag und zur staatlichen Anerkennung marginalisierter Opfergruppen zeigen zwar eine Verschiebung hin zu stärker kontextualisierten und differenzierten Deutungen. Für die befragten Familien der als „Berufsverbrecher“ und als „asozial“ Verfolgten haben diese Anerkennungen bislang jedoch nur begrenzte Auswirkungen, da tradierte abwertende, sozialrassistische und erbbiologische Deutungsmuster im familialen Alltag fortbestehen und die Fragen nach Schuld oder „Fehlbarkeit“ der Verfolgten weiterhin zentral bleiben. Für die Familien von Deserteuren und als homosexuell verfolgten Männer wirken sich aufwertende und die Verfolgung anerkennende öffentlichen Diskurse zwar eindeutig auf die Familien aus, dies bedeutet jedoch nicht, dass dies auch dazu führt, dass die Nachkommen sich gestärkt mit ihrer Familiengeschichte auseinandersetzen (können). Gerade die Erinnerungsdiskurse, die die NS-Opfer aufwerten, können bei den Nachkommen dazu führen, dass eigene Leiderfahrungen innerhalb der Familie schwerer thematisiert werden können. Dennoch sind es gerade die zivilgesellschaftlichen erinnerungspolitischen Akteur*innen und ihre Kämpfe um Anerkennung, die einen Rahmen dafür schaffen, sich (wieder)zu erinnern und bisher verleugnete Anteile der Familiengeschichte in die eigene Biographie einzubetten.
- Insbesondere bei den beiden Begriffen „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ handelt es sich um nationalsozialistische Kategorisierungen und Begriffe. Wir verwenden sie unter Anführungszeichen, um sie als äußerst problematische Ausdrücke sozialrassistischer Zuschreibungen zu markieren, vermeiden sie jedoch nicht, da sie soziale Tatsachen schufen, die sich in Stigmatisierung, Ächtung, (extreme) Gewalt und damit verbundenen Traumatisierungen auswirkten und als ungleiche gesellschaftliche Teilhabe äußerten. ↩︎
- Kollektive Gedächtnisse stellen Deutungsangebote zu vergangenen Ereignissen zur Verfügung. Unterschiedliche Gruppen entwickeln auch unterschiedliche kollektive Gedächtnisse, in denen Ereignisse auf eine bestimmte Art erinnert werden (oder auch nicht erinnert werden). Beim Erinnern greifen Menschen entsprechend ihrer Gruppenzugehörigkeiten auf sie zu. Wenn Menschen sich erinnern, ordnen sie ihre individuellen Erinnerungen jedoch nicht einfach in übernommene kollektive Rahmen ein, sondern intergieren die kollektiven Deutungsangebote in Auseinandersetzung mit den eigenen lebensgeschichtlichen Erfahrungen (Rosenthal 2010: 161). ↩︎
Literatur
Kranebitter, Andreas/Lieske, Dagmar (2022): Die zweite Stigmatisierung. „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ als NS-Opfer in Westdeutschland und in Österreich nach 1945. In: Beßmann, Alyn/Eschebach, Insa/von Wrochem, Oliver (Hg.): NS-Verfolgte nach der Befreiung. Ausgrenzungserfahrung und Neubeginn. Göttingen, 203-219.
Lautmann, Rüdiger (2008): Die soziale Ordnung des Gedenkens. Opfergruppen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. In: Klimke, Daniela (Hg.): Exklusion in der Marktgesellschaft. Wiesbaden, 281-299.
Neckel, Sighard (1993): Status und Scham. Zur symbolischen Reproduktion sozialer Ungleichheit, Frankfurt/New York.
Rosenthal, Gabriele (2010): Zur Interdependenz von kollektivem Gedächtnis und Erinnerungspraxis. Kultursoziologie aus biographietheoretischer Perspektive, in: Wohlrab-Sahr, Monika (Hg.): Kultursoziologie – Paradigmen, Methoden, Fragestellungen. Wiesbaden, 151-175.
Infos zum Projekt und Veröffentlichungen
Team: Maria Pohn-Lauggas (Projektleiterin), Miriam Schäfer (Projektkoordination) und Sarah Könecke sowie ehemals: Björn Dauven, Victoria Taboada Gomez, Friederike von Ass. Laufzeit: März 2021 bis Oktober 2025, finanziert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Projektnummer 442960441
Schäfer, Miriam/Könecke, Sarah (2026): „Da wird er einfach als Verbrecher dargestellt und das war er nicht“ – Deutungsprozesse von Nachkommen im Kontext marginalisierter NS-Verfolgungserfahrungen. In: Soziale Probleme, 2026 (1), 23–38
Schäfer, Miriam (2025): Das vermeintliche Scheitern von narrativen Interviews. Zum Erkenntnispotenzial von Interviewdynamiken. In: BIOS 37 (1-2), 118-137.
Pohn-Lauggas, Maria/Schäfer, Miriam: Soziale Bedingungen von Erinnern und Vergessen: Biographische und intergenerationale Dynamiken. In: BIOS 36 (1), 50-70.
Könecke, Sarah (2024): Erinnerungsstrukturen in Familien von als „asozial“ verfolgten Frauen. In: Gaida, Oliver/Šišić, Alyn (Hg.): Im Zugriff von Fürsorge und Polizei. Erfahrungen sozialrassistischer Verfolgung im Nationalsozialismus. Göttingen, 179-188.
Pohn-Lauggas, Maria (2023): „Dass Angst auch sein darf“: Desertion, innerfamiliale Gewalt und ihr Zusammenwirken in der Konstitution familialer Gedächtnisse. In: von Lingen, Kerstin/Pirker, Peter (Hg.): Deserteure der Wehrmacht und der Waffen SS. Entziehungsformen, Solidarität, Verfolgung. Paderborn, 319-326.
Pohn-Lauggas, Maria (2023): Vermittlung und Gedächtnis. Zur biographischen und intergenerationalen Weitergabe des Nicht-Erzählten. In: Zeitschrift für Kulturwissenschaften, Heft 2, 49-62.
Schäfer, Miriam/Pohn-Lauggas, Maria/Kranebitter, Andreas (2023): Als ›asozial‹ und ›kriminell‹ verfolgt, als ›Penner‹ und ›Verbrecher‹ erinnert: Zu den Auswirkungen tradierter Stigmatisierung auf Erinnerung und intergenerationale Handlungsstrukturen. In: Psychologie und Gesellschaftskritik 47, Heft 1/2, 35-56.
Kranebitter, Andreas/Pohn-Lauggas, Maria (2022): „Meine mundlmäßige Familie“. Zur Präsenz des Subproletarischen in Erinnerungen und Familienstrukturen von NS-Opfern. In: zeitgeschichte 49 (4), 573-598.

